Das Krankentagegeld für Selbständige wird ab 2009 neu geregelt – Absicherung notwendig!
Mit Beginn des Jahres 2009 erhalten Selbstständige, die freiwillig gesetzlich versichert sind, von ihrer Krankenkasse kein Krankentagegeld mehr. Es besteht aber die Möglichkeit, eine Krankentagegeldversicherung bei einer privaten Versicherungsgesellschaft abzuschließen.
Alternativ kann man auch bei seiner gesetzlichen Krankenkasse einen entsprechenden Wahltarif abschließen, jedoch bindet man sich mit der Beantragung des Wahltarifes automatisch auch drei Jahre an die entsprechende Kasse und hat somit während dieser Zeit nicht die Möglichkeit, in eine andere gesetzliche Krankenkasse oder die private Krankenversicherung zu wechseln. Deshalb sollten sich selbständige Verbraucher auch nach alternativen Angeboten der privaten Krankenversicherer erkundigen.
Die Krankentagegeldversicherung wird manchmal auch als sogenannte Verdienstausfallversicherung bezeichnet. Sie bietet nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit ein Kranken-Tagegeld in vertraglich vereinbarter Höhe, egal ob Sie zu Hause oder im Krankenhaus behandelt werden. Als Versicherungsfall gilt die medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfallfolgen, in deren Verlauf eine vollständige Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt worden ist.
Das Krankentagegeld wird Ihnen ohne zeitliche Begrenzung und steuer- sowie sozialabgabenfrei für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Sie müssen Ihrer Versicherung die ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit spätestens am Tag des vereinbarten Leistungsbeginns anzeigen.
Üblicherweise wird eine auf Ihren individuellen Bedarf zugeschnittene Karenzzeit vereinbart. Bei Arbeitern und Angestellten gilt in der Regel eine Karenzzeit von 42 bzw. 182 Tagen, je nach Dauer der im Arbeitsvertrag festgelegten Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall.
Sind Sie Selbstständiger oder Freiberufler, dann können Sie die Karenzzeit je nach Art und Umfang Ihrer Einkunftserzielung wählen.
In Anbetracht der Tatsache, dass Krankentagegeld bei in einer gesetzlichen Kasse freiwillig Versicherten (Selbständige, Freiberufler) ab 2009 nicht mehr gezahlt wird und deshalb im Extremfall die Existenzgrundlage im Krankheitsfall kosten kann, empfehlen wir die Einholung von weiteren Informationen zur privaten Kranken(tagegeld)versicherung.
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