Beitragsbemessungsgrenze:
Die Einkommensgrenzen für Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung und gesetzlichen Rentenversicherung werden im Jahr 2009 angehoben.
In der Krankenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2009 von bisherigen 3.600,00 Euro auf nunmehr 3.675,00 Euro und somit um 75,00 Euro pro Monat oder 900,00 Euro pro Jahr. Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der Arbeitslosenversicherung steigt von bislang 5.300,00 Euro um 100,00 Euro pro Monat bzw. 1.200,00 Euro pro Jahr auf nunmehr 5.400,00 Euro im Monat in den alten Bundesländern (Westdeutschland) beziehungsweise von bisher 4.500,00 Euro um 50,00 Euro monatlich bzw. 600,00 Euro jährlich auf jetzt 4.550,00 Euro im Monat in den neuen Bundesländern (Ostdeutschland) .