Wer bereits im Jahr 2006 einen staatlich förderfähigen Riester-Vertrag besessen hat und bis jetzt noch nicht die Riester-Zulagen für Erwachsene und Kinder beantragt hat, sollte sich beeilen.
Denn nur noch bis zum 31. Dezember 2008 besteht die Möglichkeit, für den Sparvertrag welcher nach dem ehemaligen Bundesminister Walter Riester benannt wurde, die Förderung für das Sparjahr 2006 bei seiner Bank oder Versicherung zu beantragen, damit diese das Formular noch rechtzeitig an die ZfA-Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen weiterleiten kann. Wird der Zulagen-Antrag nicht bis zum Stichtag 31.12.2008 gestellt, verfällt die staatliche Förderung unwiederbringlich.
Im Idealfall sollte man einen sogenannten Dauerzulagenantrag. stellen, da man dann nicht jedes Jahr wieder an die Beantragung der staatlichen Riesterzulagen zu denken braucht, da eine automatische Beantragung der Zulag(n)e durch die Bank oder das Versicherungsunternehmen. Dieses befreit einen jedoch nicht davon, wenigstens einmal pro Kalenderjahr seinen Riestervertrag auf vollständige Zulagen-Gutschrift zu überprüfen sowie zu kontrollieren, ob man für das jeweils aktuelle Jahr auch alle Voraussetzungen für die Riesterförderung erfüllt. Dazu zählt beispielsweise, dass man seit 2008 jährlich vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich Zulagen in seinen Riestervertrag eingezahlt haben muss, um in den Genuss der vollen Zulagen zu kommen. Wer weniger als diese 4% spart, bekommt die Riesterzulagen nur anteilmäßig auf seinen riesterfähigen Vertrag gutgeschrieben.
Und “riestern” lohnt sich, denn pro Person gibt es 154 Euro Grundzulage, pro Kind 185 Euro Kinderzulage – für Neugeborene ab 2008 sogar 300 Euro. Fall Sie noch nicht über einen staatlich geförderten Riestersparvertrag verfügen oder einfach mal überprüfen möchten, wie gut Ihr Vertrag im Vergleich da steht, haben Sie hier in Ihrem persönlichen Finanzshop die Möglichkeit, ein neutrales und zu nichts verpflichtendes Riester-Angebot einzuholen.